Zwiespalt: interessante Motive und gesetzliche Vorgaben
Es erweist sich regelmäßig als schwierig, beim Betrieb der Drohne alles miteinander in Einklang zu bringen: Die zu beachtenden Regeln inklusive dem Schutz der Privatsphäre Dritter und den Wunsch, ein interessantes Fotomotiv abzulichten. Schon mehrmals bin ich aufgebrochen, um mit dem Copter zu fliegen und ein paar schöne Aufnahmen zu machen, und kam nach einiger Zeit der Suche nach einem geeigneten Startplatz frustriert wieder nach Hause. Ohne geflogen zu sein.
Gesetzliche Vorgaben für das Betreiben einer Drohne
Die Regeln für das Fliegen mit der Drohne sind streng. In Deutschland gilt die EU-Drohnenverordnung mit einigen Ergänzungen. Dies sind die wichtigsten Vorgaben:
- Das Fliegen in der Nähe von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen ist verboten. Hier ist ein Abstand von 1 km seitlich und 6 km vor und hinter der Start- und Landebahn einzuhalten.
- Zu folgenden Objekten muss ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden:
- Wohngebiete (außer, die Drohne wiegt weniger als 500 g und hat keine Kamera)
- Industrieanlagen, Krankenhäuser
- Regierungsgebäude, Justizvollzugsgebäude, Militäreinrichtungen, Unfallsstellen
- Energieerzeugungsanlagen einschließlich Hochspannungsleitungen und Umspannstationen, Windräder
- Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Gleise
- Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete und Nationalparks, Freibäder und Badestrände
- Über einzelne Menschen darf nur mit einer Drohne geflogen werden, die weniger als 250 Gramm wiegt.
- Es darf maximal in einer Höhe von 120 Metern geflogen werden.
- Die Privatsphäre darf nicht verletzt werden. Für Fotos gelten die Vorgaben der DSGVO und auf die sogenannte “Panoramafreiheit” kann man sich aufgrund des unüblichen Blickwinkels nicht verlassen. Erst im Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Drohnenfotos von Kunstwerken das Urheberrecht verletzen können.
- Es darf nur in direkter Sichtweite geflogen werden.
- Der Drohnenpilot muss beim Luftfahrtbundesamt registriert sein, wenn seine Drohne mehr als 250 g wiegt oder über eine Kamera verfügt. Die erhaltene Kennung muss an der Drohne angebracht sein.
- Der Drohnenpilot muss in Deutschland über einen EU-Drohnen-Führerschein (Kompetenznachweis) verfügen.
- Es muss eine Haftpflichtversicherung für die Drohne geben.
- Das Mindestalter für Fernpiloten beträgt 16 Jahre.
Es gibt ein paar Ausnahmen von diesen Drohnenregeln abhängig von der Drohne, dem Kenntnisnachweis des Piloten und ggf. erteilten Ausnahmegenehmigungen. Dort, wo aufgrund einer solchen Ausnahme Abstände unterschritten werden dürfen, gilt dann zumeist eine 1:1-Regel. Es muss ein seitlicher Abstand eingehalten werden, der so groß ist wie die Flughöhe der Drohne. Wenn sich also die Drohne in 25m Höhe befindet, muss der Abstand z.B. zu einem Kanal auch 25 Meter betragen.
Einschränkungen in der Praxis
Wie man an der Liste sieht, gibt es so einige Verbotszonen. Tatsächlich sind es sogar noch ein paar mehr! Wie sehr der Betrieb einer Drohne eingeschränkt ist, merkt man aber erst, wenn man einen geeigneten Startplatz finden möchte. Fast immer ist eine Hochspannungsleitung in der Nähe, das Gebiet ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen oder fällt wegen benachbarter Wohnbebauung aus. Aber auch Industriegebiete sind tabu, da man in der Regel den Abstand von 150 Metern zu einer Firma oder einer Straße nicht erreichen kann.
Rund um Flüsse ist meist ein Naturschutzgebiet, ansonsten sind sie wie Kanäle Bundeswasserstraßen und somit muss Abstand gewahrt werden. Bäche sind keine Bundeswasserstraßen, aber dafür meist ebenfalls Naturschutzgebiet. Und wenn schließlich alle anderen Punkte passen, dann gibt es fast immer mindestens ein Wohnhaus in der Nähe, dessen Bewohner man nicht verärgern will. Selbst mit einem Abstand von 150 Metern zu einem solchen Haus – man dürfte dann fliegen – kann man davon ausgehen, dass die Bewohner es nicht schätzen, wenn sie eine Drohne sehen. Der Verdacht, man würde etwas ausspionieren oder die Privatsphäre verletzen, dürfte schnell im Raum stehen. Ich bevorzuge es daher, gar nicht erst zu fliegen, wenn das jemand annehmen könnte. Auch bei einem größeren Abstand von z.B. 500 Metern würde ich darauf verzichten.
Und wenn man dann endlich eine Stelle gefunden hat, an der man gegen keine der Drohnenregeln verstößt, dann ist da sehr wahrscheinlich nichts Interessantes in der Nähe, das man mit der Kamera ablichten könnte…
Und doch: es gibt sie, die Stellen, an denen man fliegen kann und auch ein interessantes Objekt ablichten kann. Häufig ist der vorgeschriebene seitliche Abstand von 150 Metern gar nicht so schlimm, denn selbst mit noch größerem Abstand hat man auf das eine oder andere Objekt von oben einen guten Blick.
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Externe Links:
Informationen, Online-Training, Kenntnisnachweis und Registrierung beim Luftfahrtbundesamt
Drohnen-Camp, beliebte Informationsseite zum Thema Drohnen